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Aktuelle
Felssperrungen
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Information
der IG Klettern Thüringen zu Felssperrungen
1. Festhalten am Kletterverbot für
ausgewiesene Flächennaturdenkmäler Lipsenstein und Moosburg und in
das Planung befindliche GLB Bärenstein.
2. Festhalten zu den Felsen: Heinrichsbacher Stein, Finkenstein,
Hoher Stein ...
Bitte
informiert Euch vor jeder Kletterfahrt über die aktuellen Sperrungen
und Einschränkungen !
Informationen
bei
:
www.ig-klettern-thueringen.de
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AKTUELLE SPERRUNGEN
- Torstein im Lauchagrund
- Backofenloch im Lauchagrund
- Habichtskopf im Lauchagrund
(im Zeitraum 1.01. bis 31.07.; außerhalb dieses Zeitraumes Zone
2)
- Falkenstein im Ungeheuren Grund bei Friedrichroda/ Tabarz
- Hainfelsen
- Böhlerstein bei Luisenthal Kletterverbot
- Geiermassiv beim Bahnhof Gehlberg
- Bächerstein am Bahnhof Oberhof
- Räuberstein, Mittelberg / Silbergrund bei Oberhof
- Nadelöhr, Schmalwassergrund bei Tambach-Dietharz
- Bohlenstein, Saalfeld-Obernitz oberhalb der B 85,
(im Zeitraum 15.04. bis 15.07.; außerhalb dieses Zeitraumes Zone
2)
- Chinesisches Teehäuschen, Blumenkorb, Morgentor,
Morgentorplateau, Nähstein, Teufelsbrücke im Schlosspark
Altenstein, Bad Liebenstein
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Die Felsen im Kanzlersgrund (insbesondere "Finkenstein"
und "Hoher Stein") sind mit Ausnahme der "12
Apostel" derzeit gesperrt. Es bahnt sich aber eine Regelung an,
die das Klettern - wenn auch mit Ein- schränkungen - wieder erlauben
wird:
- Es werden Umlenker gesetzt, um das Ausstiegen auf die Felsköpfe
zu vermeiden
- wird es eine Zonierung ähnlich der im Frankenjura geben (d.h.
gesperrte Bereiche, bekletterbare Bereiche sowie Bereiche in denen
auch Neutouren möglich sind).
Der Weg von einer Totalsperrung weg zu diesem Ergebnis hin wurde
durch die frühe Initiative der "Henkelreißer" aus Ilmenau
eingeleitet. Weiter geführt wurde er durch den Landesverband
Thüringen des DAV, der die Interessen der Thüringer Kletterer
vertritt und somit überregionaler Ansprechpartner für alle
Kletterer wie auch Behörden ist. Infolge der Sperrung wurde 2004 die
IG Klettern Thüringen gegründet,die die Klärung im Auftrag des
Landesverbandes intensiv betreibt. Der Klärungsprozess zeigt einmal
mehr, wie wichtig es ist, mit den Behörden zu reden. Die
zuständigen Bearbeiter (die keine Kletterer sind, was man auch nicht
voraussetzen kann) haben auf Beschwerden wegen Falschparkens und
Verschmutzungen der durch einige wenige Kletterer gemäß den Vorschriften und
Gesetzen zu Recht reagiert.
Seitens des
zuständigen Landratsamtes scheint aber durchaus Bereitschaft zu bestehen, wieder
eine Ausnahmeregelung zum Klettern zu erteilen.
Es zeigt sich
auch hier wieder die Notwendigkeit der Einhaltung eigentlich
selbstverständlicher Regeln: Benutzung nur ausgewiesener Parkplätze,
keinen Müll hinterlassen, kein
Feuer anzuzünden, alle vorgegebenen Regeln strikt beachten. Nur so
sind Kompromisse im Interesse aller Beteiligten zu erzielen.
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